Wenn Sie arbeitslos sind (ALG1), können Sie bei der Arbeitsagentur einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) "Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" beantragen. Der AVGS ist zwar um eine Ermessensleistung, wird aber bei geplanter Gründung von vielen Agenturen bewilligt.
Ihr Vorteil? Sie werden von Gründungsexperten gratis Schritt für Schritt bei der Vorbereitung Ihrer Gründung begleitet, z.B.
- Organisatorische Fragen: Anmeldungen, Rechtsformen, Steuer-Arten, Buchhaltung, Versicherungen u.ä.
- Feintuning Ihrer Geschäftsidee: Kundennutzen, Alleinstellungsmerkmale, Zielgruppe, Positionierung
- Erstellung Businessplan: Geschäftsidee, Zielgruppe, Markt, Wettbewerb, Marketing
- Finanzplanung: Investitionsplanung, Rentabilitätsvorschau, Liquiditätsplanung
- Finanzierung: Fördermittel wie z.B. Gründungszuschuss, Förderkredite etc.
- Markteintritt: Kundengewinnungskonzept
Wir sind AZAV-zertifiziert, können AVGS einlösen und haben Maßnahmen in verschiedenen Umfängen. Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung eines AVGS.
